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Für interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die gewillt sind und den Mut haben,

den Tatsachen ins Auge zu sehen.

Der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod)
als sicheres Lebenszeichen

Das Krankheitsbild des irreversiblen isolierten Hirnfunktionsausfalles (Hirntod) kann nur bei einem lebenden Menschen auftreten und beobachtbar bleiben. Ent­stehung, Diagnose und Fortbestehen dieses Krankheitsbildes sind nur möglich unter Bedingung intensivmedizinischer Maßnahmen (z. B. apparative Lungenbe­lüftung) mit Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauf- und sonstigen Organfunkti­onen – und damit gebunden an einen bis in die zellphysiologischen Prozesse hinein belebten Leib. In diesem Zustand kann ein Patient tage-, wochen- oder u. U. auch monatelang am Leben erhalten werden.

Insofern beweist dieses Krankheitsbild mit seinem Bestehen und zu jedem Zeit­punkt seines Bestehens den Vitalzustand des Leibes, an welchem es auftritt und dem es seine Symptome aufprägt. Es stellt insofern ein sicheres Lebenszeichen dar, dessen Fortdauer das Auftreten von Todeszeichen verunmöglicht.

Auch wenn mit dokumentierter Hirntod-Diagnose auf jedem abschließenden Pro­tokollbogen – dem vorgegebenen Vordruck gemäß – zugleich formal ineins damit der „Tod des Patienten festgestellt“ werden muß und wird, belegt die Fortdauer dieses Krankheitsbildes bei unverändertem Leibeszustand unter Weiterführung intensivmedizinischer Maßnahmen, daß der Tod des Patienten faktisch nicht ein­getreten ist.

Die an fehlenden Lebenszeichen bzw. vorhandenen Todeszeichen orientierte Feststellung des Todes eines Menschen wie ebenso auch eine Leichenschau sind weder Gegenstand der Hirntoddiagnostik noch überhaupt in diesem Rahmen möglich. Im übrigen kann die Etikette einer formalen Erklärung niemals die dem unerbittlich widerstrebende Realität eines an seinen Vitalzeichen fraglos erkenn­bar belebten Leibes aus der Welt schaffen.

Vom intellektuellen Bankrott des Hirntodkonzeptes

Tod hat keine andere Bedeutung als: Ende des Lebens.

Werden Lebenserscheinungen beobachtet, kann an der Stelle ihres Auftretens der Tod eben nicht eingetreten sein, wie dies ja das Krankheitsbild des endgül­tigen isolierten Funktionsausfalles des Hirnorgans beweist.

Umgekehrt ist ein Leichnam Beleg und Ergebnis der Abwesenheit des Lebens als organisierendes Lebensprinzip. Mit dem endgültigen Stillstand von Atmung, Herz-Kreislaufsystem und allen übrigen Organfunktionen enden auch die für alles Le­ben charakteristischen Stoffwechselprozesse. Der ganzkörperliche Absterbepro­zeß beginnt. In der Folge treten sichere Todeszeichen auf: Totenflecken, Toten­starre, Autolyse, Fäulnis und Verwesung.

Eine dann bereits von Todeszeichen begleitete, zell- und gewebeartspezifisch zeitlich unterschiedlich verlaufende breitere Absterbephase wird „intermediäres Leben“ genannt und ist rechtsmedizinisch von Relevanz für die Bestimmung der Todeszeit.

Allein der beobachtbare Zustand eines Leibes kann über das Vorliegen von Tod oder Leben Auskunft geben. Der eingetretene Tod ist mit Hilfe der körperlichen Sinnesorgane eines Beobachters immer nur an leiblichen Erscheinungen über die entsprechenden Todeszeichen faßbar. Daher kann der Tod eines Organismus niemals “nach außen hin verborgen“ bleiben und kann es bei Fehlen der äußeren niemals ein “inneres Todeszeichen“ geben. Auch kommt ein Todeszeichen nie allein, und beim Tod eines Menschen kann kein isolierter Hirnfunktionsausfall vorkommen.

Tod bedeutet das Ende des Lebens und nicht den unumkehrbaren Funktionsaus­fall des Hirnorgans innerhalb eines in seiner Gesamtheit bis in die zellphysiologi­schen Prozesse unter intensivmedizinischen Bedingungen (Beatmung, Medika­mentengaben) und Aufrechterhaltung des Herz-Kreislaufsystems und sonstiger Organfunktionen im Lebenszustand befindlichen Leibes.

Daher kann der isolierte unumkehrbare Hirnfunktionsausfall niemals der Tod des Menschen sein, gleichviel wie häufig diese platte wie unsinnige Behauptung im Sinne des “Hirntodkonzeptes“ wiederholt werden mag. Er prägt, ganz im Gegen­teil, dem leiblichen Lebensgefüge, in dem er auftritt, als eine Modifikation dessen Vitalzustandes lediglich seine spezifische Symptomatik auf.

Ein Mensch ist Bürger der Erdenwelt, solange sich sein Leib in lebendiger Zu­standsform befindet. Auch noch so große leibliche Funktionsbeeinträchtigungen können nie mehr sein als einschränkende oder verunmöglichende Bedingungen für den Grad, in welchem ein Mensch vom Instrument seines Leibes Gebrauch machen kann, in dessen individueller Verfassung, Durchgestaltung und lebensge­schichtlicher Durchformung er vielfältig repräsentiert ist. Der Tod eines Menschen als Ende eines leibhaftigen Menschendaseins tritt immer erst mit seinem leibli­chen Ableben ein.

Oder können diejenigen, die im Falle des Krankheitsbildes des irreversiblen Hirn­funktionsausfalles sich den “Tod der Person“ zusammenphantasieren, diese kre­mieren oder beerdigen, während der Leib im Lebenszustand fortexistiert?

Die Hirntodkonzeption trat mit einem wesentlichen Vorstoß 1968 und in der Sache völlig unbegründet in die Welt. Spätere Begründungsversuche scheiterten kläglich und sind bis heute Gegenstand vernichtender Kritiken geworden.

Der irreversible isolierte Hirnfunktionsausfall als Vorkommen eines Krankheits­bildes an einem belebten Leib und der Tod als Ende des Lebens schließen einander aus.

Daher ist der Hirntod als Tod des Menschen weder beobachtbar, also empirisch nicht faßbar, noch denkbar. Das Hirntodkonzept ist rational nicht nachvollziehbar und eine intellektuelle Bankrotterklärung von Graden.

Vom moralischen Bankrott der Widerspruchslösung
bei der Organentnahme

Mit der Widerspruchslösung soll jeder Schwerstkranke auch ohne persönliche Zustimmung im Zustand des Krankheitsbildes des unumkehrbaren isolierten Hirnfunktionsausfalles Organspender werden, es sei denn, es erfolgte sein aus­drücklicher Widerspruch oder die Übermittlung seiner ablehnenden Haltung durch Angehörige.

Das beinhaltet die Möglichkeit für wildfremde Menschen, gegebenenfalls auch ohne Wissen und Einverständnis des betroffenen, offiziell für tot erklärten Schwerstkranken mit der Entnahme seiner Organe auf seinen Leib, sein Leben und sein Sterben legal übergreifen zu können – während sein Leib zu diesem Zwecke in Wirklichkeit bis zur diesen Zustand beendenden Organentnahme mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmen am Leben erhalten wird.

Man glaubt, dadurch einem “Organmangel“ abhelfen zu sollen, daß man anderen Mitmenschen, wenn sie nicht widersprechen, ihre Organe “nach dem Tod“ einfach wegnimmt – und dies in dem Wahn, damit die Zahl der Organ“spenden“ zu stei­gern. Dabei bedeutet Widerspruchslösung gerade die Schaffung der Möglichkeit auch einwilligungsloser Organwegnahmen – also das Gegenteil einer Spende.

Es geht zunehmend ein Gespür für das Menschenverachtende darin verloren, wenn man mit seinen Mitmenschen im Blick auf ihre Leibesbestandselemente als durch Widerspruchslösung verfügbar zu machende Ressource rechnet. Dabei müßte ein Mensch dem anderen mit seinem Wesen und seinem Leib heilig und unantastbar sein. Wie kann man sich übergriffig vergehen wollen an dem, was zur leiblichen Ausstattung eines anderen Menschen gehört? Das ist keine “Kultur der Organspende”, sondern als gelebte Asozialität eine moralische Bankrotterklärung.